Konditionen
Konditionen
Übernahme der Kosten durch das Jugendamt
In manchen Fällen übernimmt das Jugendamt die gesamten Kosten für eine Lerntherapie (nach§35a). Dafür müssen bestimmte Bedingungen vorliegen, unter anderem müssen die Lernschwierigkeiten oder -störungen von einem Kinder- und Jugendpsychiater medizinisch diagnostiziert sein.
Vom Jugendamt bin ich als Integrative Lerntherapeutin anerkannt und darf Leistungen, die nach §35a bewilligt wurden, abrechnen. Bitte sprechen Sie mich an, falls Sie dazu Fragen haben oder bei Ihnen bereits das Jugendamt eine Zusage erteilt hat.
​
Absetzen von der Steuer
Falls Sie die Lerntherapie selber zahlen, ist ein Absetzen von der Steuer als "besondere Belastung" unter bestimmten Umständen möglich. Dafür muss in der Regel vorher eine (amts-)ärztliche Diagnose erfolgt sein. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Finanzamt, welche Nachweise Sie dafür brauchen.
​
Hier erfahren Sie mehr darüber.
​